VR-TerminGeld
Beim VR-TerminGeld Ihrer Volksbank Vorpommern eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Unsere Mitglieder profitieren von einer höheren Guthabenverzinsung.
Produktdetails
- Anlagebetrag frei wählbar. Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro
- Die Zinsen werden zum Laufzeitende oder bei Anlagen von über einem Jahr nach einem Laufzeitjahr kapitalisiert.
- Die Höhe der Zinsen beim VR-TerminGeld ist abhängig von der Höhe Ihrer Einlage und von der Länge der Laufzeit.
- Mitglieder der Volksbank Vorpommern eG profitieren von einer höheren Guthabenverzinsung.
FAQ zum VR-TerminGeld
Wenn Sie sich für die Anlage als VR-Termingeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Vorpommern eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR-TerminGeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR-TerminGeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.
Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.
Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.