Zum OnlineBanking

Ihre Zustimmung ist gefragt

In letzter Zeit haben wir Ihnen Post geschickt und Sie um Ihre Zustimmung zu Vertragsanpassungen gebeten.
Wir verstehen, dass dies Fragen aufwerfen kann.

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Warum wir fragen: Neue EU-Vorgaben verpflichten uns, für bestimmte Änderungen Ihre aktive Zustimmung einzuholen. Dies dient Ihrem Schutz als Verbraucher.
  • Für Sie entstehen keine Nachteile: Die Anpassungen im Zahlungsverkehr machen Echtzeit-Überweisungen für Sie sogar einfacher und zukunftssicher. 
  • Unser Tipp für die Zukunft: Mit unserem kostenlosem OnlineBanking und elektronischen Postfach erhalten Sie wichtige Informationen direkt online, sparen Papier und vermeiden zukünftige Briefe dieser Art.

Anpassung der Vertragsbedingungen für den Zahlungsverkehr

Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung, die den Zahlungsverkehr in Europa weiter vereinheitlicht und verbessert.

  • Was ändert sich für Sie? 
    Die Bedingungen für Euro-Überweisungen und Echtzeit-Überweisungen werden angepasst. Die gute Nachricht: Zukünftig müssen Standard-Überweisungen innerhalb des EWR genauso schnell wie heutige Echtzeit-Überweisungen ausgeführt werden, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

  • Warum ist Ihre Zustimmung nötig? 
    Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 dürfen Banken ihre Bedingungen nicht mehr stillschweigend ändern. Für jede Anpassung – auch wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist – müssen wir aktiv Ihr "Ja" einholen.

Junge Frau hält ein Handy in der Hand um eine Echtzeitüberweisung durchzuführen

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen solchen Brief erhalten. Warum muss ich zustimmen?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. 

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle betroffenen Kunden anzuschreiben und eine aktive Zustimmung einzuholen. 

Wie kann ich meine Zustimmung erteilen?

Sie können Ihre Zustimmung über den aufgedruckten "QR-Code" erteilen. Dafür halten Sie einfach Ihr Smartphone über den quadratischen Code und folgen den Anweisungen.

Falls Sie unser OnlineBanking nutzen können Sie den Zustimmungsprozess auch einfach und komfortabel online durchführen.

Zusätzlich stehen Ihnen auch die Kollegen in der Filiale und im KundenDialogCenter unter Tel.: 03831 / 6161-100 gerne zur Verfügung.

Passende Beratung. Bankkunden werden bedarfsgerecht beratern.

Zustimmungen für die Datenverarbeitung und Werbeeinwilligung

Bei uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Um Sie auch in Zukunft passgenau und individuell beraten zu können, benötigen wir Ihre freiwillige Einwilligung.

  • Worum geht es? Sie erlauben uns, Ihre bei uns vorhandenen Daten zu nutzen, um Ihnen zur richtigen Zeit passende Angebote und Informationen zukommen zu lassen (z.B. zu neuen Produkten, Services oder zur Optimierung Ihrer Finanzen).

  • Ist diese Zustimmung Pflicht? Nein, diese Einwilligung ist absolut freiwillig und hat keine Auswirkung auf Ihre bestehenden Verträge oder die Anpassung des Zahlungsverkehrs. Sie können sie jederzeit widerrufen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen solchen Brief erhalten. Warum muss ich zustimmen?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Daher ist Ihre Zustimmung sehr wichtig. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir gehen stets verantwortungsvoll und sicher mit Ihren Daten um. Näheres dazu finden Sie auch in unserem genossenschaftlichen Datenversprechen.

Wie kann ich meine Zustimmung erteilen?

Sie können Ihre Zustimmung über den aufgedruckten "QR-Code" erteilen. Dafür halten Sie einfach Ihr Smartphone über den quadratischen Code und folgen den Anweisungen.

Falls Sie unser OnlineBanking nutzen können Sie den Zustimmungsprozess auch einfach und komfortabel online durchführen.

Zusätzlich stehen Ihnen auch die Kollegen in der Filiale und im KundenDialogCenter unter Tel.: 03831 / 6161-100 gerne zur Verfügung.

Ein Vater hat seine Tochter auf dem Schoß und checkt sein elektronisches Postfach

Elektronischen Versand freischalten

Bekommen Sie Ihre Post von der Bank immer noch in Papierform?

Wir bieten Ihnen mit dem elektronischen Versand einen bequemeren und einfacheren Weg. Erhalten Sie Ihre

  • Briefe
  • Kontoauszüge
  • Depotauszüge
  • und vieles mehr

zukünftig in Ihr elektronisches Postfach.

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Die Vorteile des elektronischen Kontoauszugs im Überblick

Davon profitieren Sie

Kontoauszüge jederzeit und überall abrufen

Einfach digital archivieren oder ausdrucken

Kein Gang zum Kontoauszugsdrucker

Keine zusätzlichen Kosten für Porto

So wechseln Sie zum elektronischen Kontoauszug

Elektronisches Postfach aktivieren

Aktivieren Sie ganz einfach das elektronische Postfach in Ihrem OnlineBanking. Danach erhalten Sie alle Dokumente Ihrer gegenwärtig und zukünftig geführten Konten, Depots und Verträge bei oder mit uns dort. Es ist keine separate Anmeldung für den elektronischen Kontoauszug notwendig.

Technische Voraussetzungen für den elektronischen Kontoauszug

Ihren elektronischen Kontoauszug erhalten Sie in Ihrem OnlineBanking im PDF-Format. Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im OnlineBanking an. Zum Anzeigen Ihrer Auszüge benötigen Sie den "Adobe Acrobat Reader".

Sicherheit geht vor

Alle Dokumente werden am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters, der Atruvia AG, in einem gesicherten Umfeld gespeichert. Die Übertragung der Dokumente ist wie alle Transaktionen im OnlineBanking verschlüsselt.

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug

Sollte ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?

Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht Ihre lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?

Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.

Kostet der elektronische Kontoauszug etwas?

Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Posteingang sind für Sie kostenfrei.

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Posteingang abrufen?

Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, alle elektronischen Dokumente lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren.

Wer kann die Nutzung des elektronischen Postfachs vereinbaren?

Die Nutzung des elektronischen Postfachs und die damit verbundene Zustellung der Kontoauszüge kann nur vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber oder einem gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel für sein minderjähriges Kind, beauftragt werden.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?

Viele Kunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Informationen darüber, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.

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