Kinder von gesetzlich krankenversicherten Eltern sind normalerweise kostenfrei über die Mutter oder den Vater mitversichert. Bei der Wahl des Anbieters lohnt es sich trotzdem, die Leistungen miteinander zu vergleichen, denn auch bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es Leistungsunterschiede. Freiwillige Zusatzleistungen ergänzen den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Mit verschiedensten Bonusprogrammen erleichtern die Kassen ihren Mitgliedern außerdem, Krankheiten vorzubeugen und gesund zu bleiben.
Staatliche Förderung für Familien
Fördermaßnahmen von der Geburt bis zur Altersvorsorge
Es gibt zahlreiche staatliche Förderungen für Familien, angefangen beim Mutterschaftsgeld, das berufstätige werdende Mütter in der Zeit vor der Geburt eines Kindes erhalten, über die Ausbildungsförderung bis zur Unterstützung von Menschen, die Angehörige im eigenen Haushalt pflegen.
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Kostenlos krankenversichert
Unterstützung bei Betreuungskosten
Wenn Sie als Familie bestimmte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie einen Teil davon bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. So sind beispielsweise gerade für junge Familien die Betreuungskosten für eine Tagesmutter oder Kindertagesstätte eine finanzielle Belastung. Auf der anderen Seite sind viele Familien darauf angewiesen, dass beide Elternteile arbeiten. Die gute Nachricht: Zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, das heißt bis zu 4.000 Euro pro Kind können Sie beim Finanzamt geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind von einer Tagesmutter, in einer Kita oder später beispielsweise in einem Schülerhort betreut wird. Bis zum Ende des 14. Lebensjahres genießen Eltern diesen Steuervorteil.
Dienstleistungen im Haushalt
Für Dienstleistungen, die Sie in Ihrem Haushalt unterstützen, erhalten Sie ebenfalls Steuerermäßigungen. Die Kosten beispielsweise für eine Reinigungskraft können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Das gilt auch für Handwerkerkosten oder für die Anstellung einer Pflegekraft. In der Regel können Sie 20 Prozent Ihrer Aufwendungen für solche Dienstleistungen von Ihrer Steuerschuld absetzen.
Steuern beim Sparen sparen
Auch beim Sparen können Sie Steuern sparen – mit einem sogenannten Freistellungsauftrag. Erteilen Sie den Instituten, bei denen Sie sparen oder Geld anlegen einen Freistellungsauftrag, dann sind die Zinserträge bis zu 1.000 Euro für Ledige und bis zu 2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei1. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können zwischen einem Einzelfreistellungsauftrag oder einem gemeinsamen Freistellungsauftrag wählen.
Riestern
Wenn Sie privat für Ihr Alter vorsorgen und dafür einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie jährlich eine Grundzulage und für jedes Kind zusätzlich eine Kinderzulage vom Staat und das, solange Sie auch Kindergeld beziehen. Die Riester-Förderung kann auch nutzen, wer Wohneigentum bauen oder kaufen und im Alter darin wohnen möchte.
Förderung für die Ausbildung
Eine Ausbildung oder ein Studium kosten Geld. Nicht selten übersteigen die erforderlichen Ausgaben die finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Chance auf Bildungsgleichheit unabhängig von der sozialen Situation eines Kindes, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ausbildungsförderung. Die bekannteste ist wohl das BAföG. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt der Staat Studenten, Azubis und Schüler mit einem Zuschuss bzw. einem zinslosen Darlehen mit besonders günstigen Rückzahlungskonditionen. Eine Alternative zum BAföG ist der KfW-Studienkredit, den Studenten, Azubis und Schülern ebenfalls zu besonders günstigen Konditionen erhalten.
- Es gelten Einkommensgrenzen