Ihr Projekt - Unsere Spende!
Sie benötigen Unterstützung bei der Erfüllung Ihres gemeinnützigen Projektes? Im Bereich Geldzuwendungen gibt es viele Möglichkeiten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Wir fördern die Region mit den Zweckerträgen aus dem Gewinnsparen
Das Gewinnsparen ist nicht nur eine Lotterie mit attraktiven Preisen, sondern auch eine Einrichtung, die einem sozialen Zweck dient. In jedem Monat fließen Gelder zur Spendenvergabe für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen und Institutionen in unserer Region. Beim Gewinnsparverein Norddeutschland e.V. kommen im Jahr mehr als 2 Millionen Euro an Reinertrag zusammen.
Was darf gefördert werden?
Gefördert werden können geplante Projekte oder konkrete Anschaffungswünsche, die dem Gemeinwohl dienen.
Beispiele hierfür sind:
- Anschaffung von Spielgeräten, Lern- und Bastel- oder Verbrauchsmaterialien
- Bestellung von Trikotsätzen, Bällen oder sonstiges Equipment
- Reparaturkosten
- und vieles mehr
Bitte geben Sie uns daher den genauen Projekttitel und die benötigte Summe in Ihrer Bewerbung bekannt.
Wer darf gefördert werden?
Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen nur gemeinnützige und besonders förderungswürdige Maßnahmen i.S.d. §§ 52, 53, Abgabenordnung (AO) im Geschäftsgebiet der Volksbank Vorpommern eG, gefördert werden. Als Zuwendungsempfänger kommen insbesondere folgende Wohlfahrtsverbände und ihre Mitglieder, daneben aber auch alle von freien gemeinnützigen Trägern errichteten oder betriebenen Einrichtungen, die gemeinnützige oder mildtätige Ziele verfolgen, in Betracht:
- Landesverbände
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas Verband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Diakonisches Werk
- Freie Wohlfahrtsverbände
Im Einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
1.1 Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
1.2. Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
1.3. Maßnahmen zur Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes (insbesondere für Jugendarbeit), Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Unfallverhütung.
2. Aus dem Reinertrag des Gewinnsparens dürfen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen i.S.d. Nr. 1.2 der Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert werden.
Zwecke, deren Förderung dem Bund, dem Land oder den Gemeinden gesetzlich obliegen, dürfen aus dem Reinertrag nicht gefördert werden.
Ausnahmen sind Förderungen, die über die Standardausstattung der zu unterstützenden Einrichtungen hinausgehen bzw. Spenden an Fördervereine von Schulen und gemeindlichen Kindergärten.
Erhalten Einrichtungen öffentlicher Träger (auch ohne Förderverein) Mittel, ist dies erlaubt, sofern es sich um die Förderung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebots von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen handelt.
3. Kirchen:
Neben Spenden über Kirchengemeinden dürfen auch Vereine/Fördervereine, deren Vereinszweck die Renovierung und/oder Instandhaltung von Kirchen beinhaltet, Spenden erhalten.
4. Stiftungen:
Stiftungen können Spenden aus dem Reinertrag erhalten, wenn diese nicht in das Stiftungskapital (Kapitalbildung/Stiftungsstock) fließen.
Die Spendenbeträge sind zeitnah an die im Verwendungszweck genannten Endempfänger weiterzuleiten.
Spendenbescheinigung
Nach der Projektförderung ist zwingend eine Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen in der Bank einzureichen. Diese benötigen wir für eventuelle, behördliche Prüfungen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Ausstellung stehts die aktuellen Mustervorlagen verwenden und die Daten der letzten Gemeinnützigkeitsprüfung eingetragen haben.
Möchten Sie eine Spende oder ein Sponsoring anfragen?
Spenden
... sind freiwillige Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber in der Regel mit einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. Die begünstigte Organisation muss zwingend berechtigt sein, eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung auszustellen.
Sponsoring
... ist die Förderung von Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen oder Veranstaltungen in Form von Geld- oder Sachleistungen für die der Sponsoringgeber eine werbliche Gegenleistung (Werbemaßnahmen) erhält.