Ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/ EWR) nutzen.
Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z. B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungsentgelte informieren lassen. Wir weisen Sie explizit darauf hin, dass wir gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis kein Fremdwährungsumrechnungsentgelt berechnen und deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Nachgang der oben genannten Kartenzahlungen verzichten.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen?
Ihre Beraterinnen und Berater sind gern für Sie da.