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Kinderkonto: ab welchem Alter?

Wer unterschreibt und wem das Geld gehört

  • Das Guthaben gehört dem Kind
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide
  • Sie legen fest, was Ihr Kind selbst darf
Vater und Tochter sitzen auf einem Balkon und sehen gemeinsam auf einen Laptop

7 Jahre

ab hier kann Ihr Kind mit überlassenem Geld selbst einkaufen

16 Jahre

ab hier braucht Ihr Kind einen eigenen Ausweis

18 Jahre

ab hier entscheidet Ihr Kind allein

Ein Kinderkonto ist ein Konto, das auf den Namen des Kindes läuft. Eröffnen können es die Eltern, das Guthaben gehört dem Kind — und ab sieben Jahren darf es mit Geld, das die Eltern ihm überlassen haben, selbst einkaufen.

Ab welchem Alter darf ein Kind ein eigenes Konto haben?

Bei der Volksbank Vorpommern ist das Kinder-Konto ab der Geburt möglich. Was sich mit dem Alter ändert, ist nicht das Konto, sondern wer darüber verfügen darf.

Bis zum siebten Geburtstag handeln allein die Eltern: Ein Kind ist bis dahin geschäftsunfähig (§ 104 BGB), und was es allein erklärt, ist nichtig — es gilt also nicht (§ 105 Absatz 1 BGB). Ab sieben darf es begrenzt selbst handeln — es ist beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB).

Ab dem 18. Geburtstag entscheidet allein, wer das Konto führt — mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist das Kind volljährig (§ 2 BGB).

AlterWas das Gesetz sagtWer über das Konto verfügt
bis 6 Jahregeschäftsunfähig (§ 104 BGB)allein die Eltern
7 bis 17 Jahrebeschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB)die Eltern; das Kind im Rahmen von § 110 BGB
ab 18 Jahrenvolljährig (§ 2 BGB)allein, wer das Konto führt

Wer muss unterschreiben — ein Elternteil oder beide?

Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten beide Elternteile das Kind gemeinsam; dann unterschreiben auch beide. Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus, genügt diese eine Unterschrift.

Beides folgt aus derselben Regel: Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes — gemeinschaftlich durch beide, oder allein durch den Elternteil, der die Sorge allein ausübt (§ 1629 Absatz 1 BGB). Das ist die gesetzliche Vertretung — in aller Regel durch die Eltern.

Eine zweite Pflicht trifft die Bank: Sie muss jede Person identifizieren, die einen Vertrag schließt oder dabei für jemanden auftritt (§ 10 Geldwäschegesetz). Deshalb wird nach Ausweisen gefragt.

Wie Sie die Sorge nachweisen, hängt daran, ob Sie bei der Geburt Ihres Kindes miteinander verheiratet waren. Wenn nicht, bringen Sie bitte zusätzlich einen Sorgerechtsnachweis mit. Ausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung brauchen wir von jedem Elternteil, der unterschreibt.

Wem gehört das Geld auf dem Kinderkonto?

Immer wieder heißt es, Konten von Minderjährigen gehörten rechtlich den Eltern. Das trifft nicht zu: Das Guthaben gehört dem Kind, weil das Konto auf seinen Namen läuft. Die Eltern verwalten es, solange das Kind minderjährig ist — verwalten ist aber nicht besitzen. Auch das Geburtstagsgeld von Oma gehört Ihrem Kind — Sie verwalten es nur, bis es volljährig ist.

Das Gesetz nennt diese Verwaltung Vermögenssorge: Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für das Vermögen des Kindes (§ 1626 Absatz 1 BGB).

Es ist also sein Vermögen, um das die Eltern sich kümmern — § 1629 Absatz 1 BGB regelt daneben nur, wer für das Kind handelt.

Daraus folgt zweierlei. Geld vom Konto des Kindes ist nicht für die Ausgaben der Familie da.

Und mit dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind volljährig (§ 2 BGB); die elterliche Sorge gilt nur für ein minderjähriges Kind (§ 1626 Absatz 1 BGB) und endet damit — das Guthaben wechselt dabei nicht den Besitzer, es hat immer dem Kind gehört.

Was darf ein Kind mit seinem eigenen Geld selbst bezahlen?

Ab sieben Jahren darf ein Kind einen Kauf selbst abschließen, wenn es ihn mit Geld bezahlt, das die Eltern ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen haben — oder eine dritte Person mit ihrer Zustimmung. Im Alltag heißt diese Regel Taschengeldparagraf (§ 110 BGB).

Wichtig ist das Wort „bezahlt". Der Kauf wird erst wirksam, wenn das Geld tatsächlich übergeben wird — auf Rechnung oder in Raten funktioniert es nicht. Kauft Ihr Kind vom Taschengeld ein Comicheft, ist der Kauf wirksam — bestellt es dasselbe Heft auf Rechnung, ist er es nicht.

Alles andere, wodurch ein Kind nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, braucht die Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB). Es kommt dabei auf den rechtlichen Vorteil an, nicht darauf, ob ein Geschäft günstig ist. Ein Konto zu eröffnen gehört dazu.

Wasbis 6 Jahre7 bis 17 Jahreab 18 Jahren
Konto eröffnennur die Elterndie Eltern; das Kind nur mit ihrer Einwilligung (§ 107 BGB)selbst
Mit überlassenem Geld einkaufennicht wirksam (§§ 104, 105 BGB)ja, im Rahmen von § 110 BGBselbst
Über das Konto verfügennur die Elternso weit, wie die Eltern es in der Zustimmungserklärung freigebenselbst
Das Konto auflösennur die Elterndie gesetzliche Vertretungselbst

Wer entscheidet, was das Kind auf dem Konto selbst darf?

Zwischen dem siebten und dem 18. Geburtstag legen die Eltern in der Zustimmungserklärung fest, was das Kind auf dem Konto selbst darf. Vorher handeln die Eltern; ab 18 entscheidet das Kind allein.

Eine eigene Altersgrenze setzen wir dafür nicht. Karte, Verfügungen über das Konto und OnlineBanking stehen einzeln in der Erklärung — Sie geben jeden Punkt frei oder halten ihn zurück.

Wenn Ihr Kind selbst zahlen soll: Sie erteilen die Zustimmung für alle Punkte. Ihr Kind kann dann im Rahmen seines Guthabens Bargeld abheben, überweisen und Daueraufträge einrichten.

Wenn Sie das noch nicht möchten: Sie erteilen die Zustimmung nur für einzelne Punkte. Jede Verfügung über das Konto geben Sie dann gesondert frei — auch dann, wenn Ihr Kind schon 17 ist.

Zwei Grenzen setzt das Gesetz und nicht die Erklärung: Bis zum siebten Geburtstag handeln allein die Eltern (§ 104 Nummer 1 BGB), mit dem 18. Geburtstag entscheidet Ihr Kind allein. Wie weit die Zustimmung dazwischen reichen soll, sehen wir bei der Eröffnung gemeinsam an.

Paar beim Beratungsgespräch in der Filiale

Was können Sie jetzt entscheiden?

Bei der Volksbank Vorpommern ist das Kinder-Konto ab der Geburt möglich. 

25.649 Mitglieder in Vorpommern sind Teil dieser Bank — als Genossenschaft gehört sie ihnen.

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Welche Fragen und Antworten gibt es zum Kinderkonto?

Welches Konto für Kinder passt in welchem Alter?

Für Kinder gibt es zwei Arten von Konten: eines zum Sparen und eines für den Zahlungsverkehr. Welches passt, hängt weniger am Alter als daran, ob das Kind sein Geld schon selbst einteilen soll.

Auf einem Sparkonto liegt das Geld. Es wird verzinst und wächst durch Einzahlungen; eine Karte und Überweisungen gibt es nicht. Ein Girokonto ist ein Konto für den Alltag: Geld kommt an, Geld geht ab, und irgendwann gehört eine Karte dazu.

Wann der Wechsel ansteht, hängt daran, ob das Kind Geld bekommt, über das es selbst bestimmen soll. Was es damit rechtswirksam kaufen kann, regelt § 110 BGB.

Ein festes Alter, ab dem wir den Zahlungsverkehr auf dem Konto Ihres Kindes freischalten, gibt es bei uns nicht. Was Ihr Kind selbst tun darf, legen Sie fest — in der Zustimmungserklärung, die Sie bei der Eröffnung unterschreiben.

Wie für ein Kind längerfristig angelegt werden kann, besprechen wir persönlich — das hängt an Ihrer Familiensituation und gehört nicht auf eine Übersichtsseite.

Dürfen Eltern sehen, was das Kind mit dem Konto macht?

Solange ein Kind minderjährig ist, verwalten die Eltern das Konto für es und haben deshalb Einblick. Mit dem 18. Geburtstag endet diese Verwaltung — und mit ihr der Einblick.

Das ist keine Frage des Vertrauens: Wer das Vermögen des Kindes verwaltet (§ 1626 Absatz 1 BGB) und es dabei vertritt (§ 1629 Absatz 1 BGB), muss wissen, worüber entschieden wird.

Ab dem 18. Geburtstag braucht es umgekehrt eine Vollmacht des Kindes, wenn Eltern weiter etwas sehen oder veranlassen sollen.

Im OnlineBanking gibt es dabei keine Abstufung nach Alter: Solange Sie Ihr Kind vertreten, sehen Sie sein Konto vollständig und können darüber verfügen. In der Regel hinterlegen wir für beide Elternteile eine Einzelvollmacht — dann kann jeder von Ihnen das Konto allein einsehen und nutzen.

Was kostet ein Girokonto für Kinder?

Für Kinder und Jugendliche führen wir das Girokonto ohne Kontoführungspreis.

Das gilt für die Kontoführung. Karte, Bargeldabhebungen und einzelne Leistungen können eigene Preise haben, und die Bedingungen für junge Leute gelten bis zu einer Altersgrenze. Die vollständigen Preise stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Stand: 4. September 2026.

Welches Konto zu Ihrem Kind passt, hängt davon ab, welche Leistungen dazugehören sollen — das Modell, das zu Ihrem Kind passt, besprechen wir im Gespräch.

Hinter der Preisfrage steht meist eine zweite: Kommt später etwas dazu? Fragen Sie deshalb vier Dinge ab:

Manche Häuser nennen das Konto Kinderkonto, andere Kinder-Girokonto oder Juniorkonto. Gemeint ist dasselbe: ein Konto auf den Namen des Kindes.

Worin unterscheidet sich ein Taschengeldkonto von einem normalen Girokonto?

Taschengeldkonto ist ein Wort aus dem Alltag, kein Begriff aus dem Gesetz. Auf dieser Seite meint es das Kinder-Konto der Volksbank Vorpommern; es wird auf Guthabenbasis geführt, ausgegeben wird nur vorhandenes Guthaben.

Einen eigenen Kontotyp kennt das Gesetz dazu nicht. § 110 BGB regelt nur den Einkauf, nicht die Kontoart.

Wie viel Geld darf auf ein Kinderkonto?

Das Konto selbst kennt keine Obergrenze. Wichtig werden zwei andere Grenzen:

Zinsen sind Einkünfte, und die hat auch ein Kind. Seinen Sparer-Pauschbetrag hat es selbst, unabhängig von dem der Eltern.

Damit die Bank keine Steuer einbehält, braucht sie einen Auftrag dafür: den Freistellungsauftrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 44a Absatz 2 EStG). Für ein Kind unterschreiben ihn die, die es vertreten. Damit er wirkt, gehört die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes hinein — ohne sie läuft der Auftrag ins Leere.

Dieselbe Vorschrift kennt einen zweiten Weg: die Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamts (§ 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG). Sie kommt in Betracht, wenn das Kind voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, und sie wirkt über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Ob sie im Einzelfall passt, entscheidet das Finanzamt, nicht die Bank.

Das Kind wird bei der Deckungssumme eigenständig berücksichtigt. Sein Guthaben wird nicht mit dem der Eltern zusammengerechnet, und wie viele Konten es dort führt, spielt keine Rolle.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gehört die Volksbank Vorpommern der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken an. Sie schützt nicht ein zweites Guthaben, sondern das Institut selbst — sie soll verhindern, dass es überhaupt zu einem Entschädigungsfall kommt.

Ob sich ein größeres Guthaben auf die Familienversicherung auswirkt, entscheidet nicht die Bank. Diese Seite behandelt die steuerliche Seite der Frage; für die sozialrechtliche sind Krankenkasse oder Amt die richtige Adresse.

Wie läuft die Kontoeröffnung für ein Kind ab?

Ein Kinderkonto eröffnen die Eltern für ihr Kind. Gebraucht werden die Unterschriften derjenigen, die das Kind vertreten, und ein Ausweis für jede Person, die dabei mitwirkt.

So gehen Sie vor:

  1. Sprechen Sie uns in Ihrer Filiale an oder vereinbaren Sie vorab einen Termin. In Vorpommern und auf Rügen sind wir unter anderem in Stralsund, Greifswald, Anklam, Bergen auf Rügen, Grimmen, Wolgast und Ueckermünde für Sie da.
  2. Bringen Sie die Unterlagen mit: von jedem Elternteil, der unterschreibt, Ausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung, von Ihrem Kind die Geburtsurkunde. Ist Ihr Kind schon 16 Jahre alt, braucht es für die Kontoeröffnung einen eigenen Ausweis oder Reisepass und ebenfalls eine Meldebescheinigung. Für Deutsche beginnt die gesetzliche Ausweispflicht grundsätzlich mit 16 Jahren, wenn die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz vorliegen.
  3. Klären Sie vorher, wie das Sorgerecht geregelt ist. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Elternteile (§ 1629 Absatz 1 BGB); übt ein Elternteil die Sorge allein aus, genügt diese eine Unterschrift. Waren Sie bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, gehört ein Sorgerechtsnachweis dazu.
  4. Halten Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes bereit, wenn Sie sie zur Hand haben. Sie wird für den Freistellungsauftrag gebraucht; liegt sie nicht vor, fragen wir sie selbst ab.
  5. Nach der Unterschrift richten wir das Konto ein. Was Ihr Kind dabei selbst nutzen kann — Karte, Verfügungen, OnlineBanking —, richtet sich nach Ihrer Zustimmungserklärung; jeder Punkt lässt sich einzeln freigeben.

Ihre Ansprechpartner

Konstanze Damberg

Teamleiterin

Konstanze Damberg

Region Vorpommern-Greifswald
Filiale Altentreptow
Telefon: 03831 6161-2360

E-Mail schreiben
Tony Rückriehm

Teamleiter

Tony Rückriehm

Region Vorpommern-Greifswald
Filiale Greifswald Markt 14
Telefon: 03831 6161-2420

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Marvin Aaron Schnee

Teamleiter

Marvin Aaron Schnee

Region Nordvorpommern & Rügen
Filiale Stralsund Mönchstr.
Telefon: 03831 6161-2250

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