Das Wichtigste in Kürze
- Freibeträge: Erbschaftssteuer fällt erst an, wenn Ihr Erbe nach Abzug der Schulden und Kosten Ihren persönlichen Freibetrag übersteigt. Er liegt bei 500.000 Euro in Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, bei 400.000 Euro für Kinder und bei 200.000 Euro für Enkelkinder, deren Elternteil noch lebt.
- Steuersatz: Was über dem Freibetrag liegt, kostet je nach Steuerklasse und Höhe zwischen 7 und 50 Prozent.
- Melden: In der Regel melden Sie ein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Hat die verstorbene Person zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern gewohnt, ist dafür das Finanzamt in Ribnitz-Damgarten zuständig.
- Die Bank: Sie meldet dem Finanzamt die Guthaben der verstorbenen Person. Die Erbschaftssteuer zieht sie nicht ab; die zahlen Sie selbst.
Rechtsgrundlage: §§ 16, 19, 20, 30 und 33 ErbStG