Das Wichtigste in Kürze
- Freibeträge: Kinder können von jedem Elternteil 400.000 Euro und Enkelkinder von jedem Großelternteil 200.000 Euro geschenkt bekommen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
- Eltern und Großeltern als Beschenkte: Für sie gilt bei einer Schenkung die Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag; die 100.000 Euro der Steuerklasse I haben sie nur, wenn sie erben.
- Alle 10 Jahre: Was Sie derselben Person innerhalb von 10 Jahren schenken, wird zusammengerechnet; ältere Schenkungen zählen nicht mehr mit.
- Melden: Eine Schenkung ist innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis schriftlich dem Finanzamt anzuzeigen, von der beschenkten Person und bei einer steuerpflichtigen Schenkung auch von der schenkenden. Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz der schenkenden Person; wohnt sie in Mecklenburg-Vorpommern, ist es das Finanzamt Ribnitz-Damgarten. Hat ein Notariat die Schenkung beurkundet, entfällt die Anzeige.
Rechtsgrundlage: §§ 14, 15, 16 und 30 ErbStG