Ab wann gehört das Taschengeld aufs Konto?
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt, in den ersten Schuljahren bar auszuzahlen und gegen Ende der Grundschulzeit schrittweise auf die Überweisung umzustellen; als Zeitpunkt für ein eigenes Konto nennt es zum Beispiel 12 Jahre. Ein festes Alter, ab dem Ihr Kind mit seinem Konto selbst Geld abheben und überweisen darf, gibt es bei der Volksbank Vorpommern nicht: Was Ihr Kind selbst darf, legen Sie in der Zustimmungserklärung fest, die Sie bei der Kontoeröffnung unterschreiben.
Darin regeln Sie Punkt für Punkt, ob Ihr Kind eine Karte und OnlineBanking bekommt und ob es Geld abheben, überweisen und Daueraufträge einrichten darf. Möglich ist auch ein Zwischenschritt: Das Taschengeld bleibt noch bar, und nur das Budgetgeld geht schon aufs Konto. Was Ihr Kind in welchem Alter rechtlich selbst darf und wer die Zustimmungserklärung unterschreibt, erklärt unser Ratgeber zum Kinderkonto.