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Taschengeld: wie viel und wann aufs Konto?

Beträge nach Alter und der Weg vom Bargeld aufs Konto

  • Taschengeldtabelle nach Alter, mit Quelle
  • Vier Schritte vom Bargeld zum Dauerauftrag
  • Freigaben fürs Kind nach Ihrer Wahl, ohne festes Alter
Kind zählt an einem Tisch Münzen aus der Hand in eine Schale

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie viel Taschengeld: Für 10- bis 11-Jährige empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut zum Beispiel 15 bis 25 Euro im Monat; wo Sie in der Spanne liegen, hängt vom Alter Ihres Kindes und von Ihrer Familie ab.
  • Was Ihr Kind davon zahlt: Vom Taschengeld kauft Ihr Kind, was es sich selbst aussucht; Schulmaterial, Mahlzeiten und die Grundausstattung an Kleidung übernehmen Sie.
  • Vom Bargeld aufs Konto: Gegen Ende der Grundschulzeit können Sie schrittweise auf die Überweisung umstellen, und mit einem Dauerauftrag kommt das Taschengeld danach jeden Monat von allein.
  • Sie bestimmen die Freigaben: Was Ihr Kind mit seinem Konto selbst darf, legen Sie bei der Eröffnung in der Zustimmungserklärung Punkt für Punkt fest; ein festes Alter dafür gibt es bei der Volksbank Vorpommern nicht.

Irgendwann liegt die Frage auf dem Küchentisch: Wie viel Taschengeld ist richtig, und gehört es schon aufs Konto? Taschengeld ist eine kleine Summe, die Ihr Kind regelmäßig und unaufgefordert bekommt und über die es frei verfügen darf, unabhängig davon, wie es sich verhalten hat.

Was auf dieser Seite zu Höhe, Auszahlung und Umgang mit dem Taschengeld steht, folgt den Taschengeld-Empfehlungen, die das Deutsche Jugendinstitut im September 2025 veröffentlicht hat. Für den Wechsel aufs Konto nennt das Institut zum Beispiel 12 Jahre, und mit einem Dauerauftrag kommt das Geld danach jeden Monat von allein.

Taschengeldtabelle: Wie viel Taschengeld passt zu welchem Alter?

Für Kinder unter 6 Jahren empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut 1 bis 2 Euro pro Woche, für 10- bis 11-Jährige 15 bis 25 Euro im Monat und für 12- bis 13-Jährige 20 bis 30 Euro im Monat. Die Werte sind eine Orientierung, keine Vorgabe; veröffentlicht hat sie auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

AlterTaschengeld
unter 6 Jahre1 bis 2 Euro pro Woche
6 bis 7 Jahre2 bis 3 Euro pro Woche
8 bis 9 Jahre3 bis 4 Euro pro Woche
10 bis 11 Jahre15 bis 25 Euro im Monat
12 bis 13 Jahre20 bis 30 Euro im Monat
14 bis 15 Jahre25 bis 45 Euro im Monat
16 bis 17 Jahre40 bis 60 Euro im Monat
ab 18 Jahre55 bis 75 Euro im Monat

Die Beträge ab 16 Jahren gelten für Jugendliche, die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind, etwa Schülerinnen und Schüler. Bis zum zehnten Lebensjahr ist eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll, weil jüngere Kinder selten einen ganzen Monat planen können. Wo Sie innerhalb der Spanne liegen, hängt von Ihrer Familie ab: Höheres Alter und mehr Selbstständigkeit sprechen eher für den oberen Rand, viele Geschwister oder ein knappes Haushaltsbudget eher für den unteren.

Was muss vom Taschengeld bezahlt werden?

Vom Taschengeld bezahlt Ihr Kind, was es sich selbst aussucht. Den Grundbedarf übernehmen Sie, und ab etwa 12 Jahren kann Budgetgeld für feste Ausgaben dazukommen, so empfiehlt es das Deutsche Jugendinstitut.

Frei ausgeben

Über sein Taschengeld entscheidet Ihr Kind selbst. Dabei lernt es, Prioritäten zu setzen, und auch aus einem Fehlkauf.

Grundbedarf zahlen Sie

Schulmaterial, tägliche Mahlzeiten und Grundausstattung an Kleidung sollte Ihr Kind nicht regelmäßig vom Taschengeld bezahlen müssen.

Budgetgeld ab etwa 12

Budgetgeld ist ein zusätzlicher Betrag, den Ihr Kind für feste Ausgaben wie Kleidung, Schulmaterial oder Handy selbst einteilt. Zahlen Sie es am besten monatlich und getrennt vom Taschengeld aus.

Ab wann gehört das Taschengeld aufs Konto?

Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt, in den ersten Schuljahren bar auszuzahlen und gegen Ende der Grundschulzeit schrittweise auf die Überweisung umzustellen; als Zeitpunkt für ein eigenes Konto nennt es zum Beispiel 12 Jahre. Ein festes Alter, ab dem Ihr Kind mit seinem Konto selbst Geld abheben und überweisen darf, gibt es bei der Volksbank Vorpommern nicht: Was Ihr Kind selbst darf, legen Sie in der Zustimmungserklärung fest, die Sie bei der Kontoeröffnung unterschreiben.

Darin regeln Sie Punkt für Punkt, ob Ihr Kind eine Karte und OnlineBanking bekommt und ob es Geld abheben, überweisen und Daueraufträge einrichten darf. Möglich ist auch ein Zwischenschritt: Das Taschengeld bleibt noch bar, und nur das Budgetgeld geht schon aufs Konto. Was Ihr Kind in welchem Alter rechtlich selbst darf und wer die Zustimmungserklärung unterschreibt, erklärt unser Ratgeber zum Kinderkonto.

Freigaben, die zu Ihrem Kind passen

Welche Punkte der Zustimmungserklärung Sie freigeben, hängt davon ab, wie gut Ihr Kind schon mit Geld umgehen kann. Das sehen wir bei der Eröffnung gemeinsam an, gern auch mit beiden Elternteilen.

Ein Paar sitzt mit einem Berater an einem runden Tisch und bespricht Unterlagen.

Wie richten Sie das Taschengeld per Dauerauftrag ein?

Sie legen im OnlineBanking oder in der VR Banking App einen Dauerauftrag von Ihrem Konto auf das Konto Ihres Kindes an. Ab dann kommt das Taschengeld am vereinbarten Tag, ohne dass Ihr Kind danach fragen muss.

Am Monatsersten ist es da, und am Küchentisch schauen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam auf den Kontostand. Vom ersten Gespräch bis zur ersten Buchung sind es vier Schritte.

1. Absprache treffen

Legen Sie mit Ihrem Kind Betrag und Auszahlungstag fest und klären Sie, was es davon selbst bezahlt. So weiß Ihr Kind, womit es rechnen kann.

2. Konto eröffnen

Das Kinder-Konto läuft auf den Namen Ihres Kindes, und in der Zustimmungserklärung legen Sie fest, was es selbst darf. Danach kennen Sie die IBAN, an die das Taschengeld geht.

3. Dauerauftrag anlegen

Tragen Sie den Betrag, den Tag im Monat und die IBAN Ihres Kindes ein. Danach läuft die Zahlung von allein, bis Sie den Dauerauftrag ändern.

4. Erste Wochen begleiten

Sehen Sie sich die ersten Buchungen gemeinsam mit Ihrem Kind an. Danach weiß Ihr Kind, wo es nachsehen kann, was noch übrig ist.

Worauf sollten Sie beim Umstieg aufs Konto achten?

Fällt Ihrem Kind der Wechsel auf monatlich schwer, hilft für einige Monate eine Auszahlung alle 14 Tage, und Betrag und Absprache prüfen Sie einmal im Jahr. Bevor Ihr Kind mit Karte oder App bezahlt, sprechen Sie über Käufe im Internet und Abos.

Die Hinweise stammen aus den Taschengeld-Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts und aus unserer Beratung zur Zustimmungserklärung.

SchrittWorauf Sie achtenSo steuern Sie nach
Absprache treffenDer Wechsel von wöchentlich auf monatlich kann schwerfallen.Zahlen Sie einige Monate lang alle 14 Tage aus, bevor Sie auf monatlich umstellen.
Konto eröffnenJeder Punkt der Zustimmungserklärung gilt für sich: Karte, OnlineBanking, Abheben, Überweisen, Daueraufträge.Überlegen Sie vor dem Termin, welche Punkte Ihr Kind schon braucht.
Dauerauftrag anlegenDer Betrag bleibt gleich, auch wenn Ihr Kind älter wird.Prüfen Sie Betrag und Absprache einmal im Jahr, etwa zum Geburtstag oder zum neuen Schuljahr, und passen Sie den Dauerauftrag an.
Erste Wochen begleitenMit Karte oder App kommen Käufe im Internet und Abos dazu.Sprechen Sie vorher über Abo-Fallen, Phishing und den Schutz persönlicher Daten.

Welches Konto eignet sich fürs Taschengeld?

Geeignet ist ein Konto auf den Namen Ihres Kindes, das ohne Überziehung auskommt und in das Sie Einblick haben. Bei der Volksbank Vorpommern ist dafür das Kinder-Konto da, möglich ab der Geburt.  Neben dem Kinder-Konto gibt es das Jugendkonto; welches der beiden zu Ihrem Kind passt, sehen wir bei der Eröffnung gemeinsam an. Wie die Eröffnung abläuft und welche Unterlagen Sie dafür mitbringen, erklärt unser Kinderkonto-Ratgeber.

Nur vorhandenes Guthaben

Mit dem Kinder-Konto der Volksbank Vorpommern gibt Ihr Kind nur aus, was auf dem Konto liegt.

Einblick für Sie

Bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes sehen Sie als Eltern im OnlineBanking das ganze Kinder-Konto, ohne Abstufung nach Alter.

Ohne Kontoführungsgebühr

Das Kinder-Konto hat bis 35 Jahre keine Kontoführungsgebühr. Ab 25 Jahren gilt das bei einem monatlichen Geldeingang von mindestens 500 Euro. Karte und einzelne Leistungen können eigene Preise haben; sie stehen auf der Seite zum Kinder-Konto.

Was Sie jetzt entscheiden können

Wie viel, wie oft und was Ihr Kind selbst erledigt: Diese drei Fragen beantworten Sie mit der Tabelle, Ihrer Absprache und der Zustimmungserklärung. Fehlt noch das Konto, ist das Kinder-Konto der nächste Schritt, damit der Dauerauftrag ein Ziel hat. Was dazugehört, sehen Sie auf der Seite zum Kinder-Konto; eröffnen können Sie es in einem Termin, den Sie online vereinbaren, oder direkt in Ihrer Filiale.

Häufige Fragen zum Taschengeld

Wie viel Taschengeld wird 2026 empfohlen?

Es gelten die Empfehlungen, die das Deutsche Jugendinstitut im September 2025 veröffentlicht hat, für 10- bis 11-Jährige zum Beispiel 15 bis 25 Euro im Monat. Seit den ersten Empfehlungen von 2014 passt das Institut die Werte nach eigener Angabe alle vier Jahre an die Preisentwicklung an.

Sind Eltern verpflichtet, Taschengeld zu zahlen?

Nein. Ob Ihr Kind Taschengeld bekommt und wie viel, entscheiden Sie, denn eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums rät trotzdem dazu, weil Ihr Kind so lernt, mit Geld umzugehen.

Was darf mein Kind von seinem Taschengeld ohne meine Zustimmung kaufen?

Ab dem siebten Geburtstag darf ein Kind einen Kauf selbst abschließen, wenn es ihn mit Geld bezahlt, das die Eltern ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen haben — oder eine dritte Person mit ihrer Zustimmung. Im Alltag heißt diese Regel Taschengeldparagraf. Auf Rechnung oder in Raten gilt das nicht, weil der Kauf erst mit dem Bezahlen wirksam wird; mehr dazu im Ratgeber zu Kinderkonto und Taschengeldparagraf.

Rechtsgrundlage: § 106 und § 110 BGB

Kann mein Kind vom Kinder-Konto selbst überweisen?

Ja, beim Kinder-Konto der Volksbank Vorpommern, wenn Sie es in der Zustimmungserklärung freigeben: Dann kann Ihr Kind im Rahmen seines Guthabens Bargeld abheben, überweisen und Daueraufträge einrichten. Geben Sie nur einzelne Punkte frei, stimmen Sie allen anderen Zahlungen vom Konto einzeln zu.

Was tun, wenn mein Kind das Taschengeld sofort ausgibt?

Das Deutsche Jugendinstitut rät, die Käufe nicht zu bewerten und das Taschengeld nicht als Strafe zu kürzen: Ihr Kind soll auch die Folgen seiner Ausgaben erleben und daraus lernen. Beratend zur Seite stehen können Sie ihm trotzdem.

Ihre Ansprechpartner

Konstanze Damberg

Teamleiterin

Konstanze Damberg

Region Vorpommern-Greifswald
Filiale Altentreptow
Telefon: 03831 6161-2360

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Tony Rückriehm

Teamleiter

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