Ist ein Bausparvertrag sinnvoll? Für wen er sich lohnt
Wie Bausparen funktioniert und wann es zu Ihnen passt
- Ansparen, Zuteilung, Darlehen: der Ablauf
- Wann sich ein Bausparvertrag lohnt und wann nicht
- Staatliche Förderung: Prämie und Sparzulage
- Ihre Wege, wenn am Ende nicht gebaut wird
Das Wichtigste in Kürze
- So funktioniert es: Sie sparen zuerst einen Teil der Bausparsumme an und haben danach Anspruch auf ein Darlehen fürs Wohnen, dessen Zins beim Abschluss feststeht.
- Lohnen kann sich ein Bausparvertrag: für ein Vorhaben in einigen Jahren, mit staatlicher Förderung, für kleinere Summen wie eine Sanierung und bei einem Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Eher nicht passt ein Bausparvertrag: wenn Sie nur rentabel sparen wollen, kurzfristig an Ihr Geld müssen oder eine Immobilie allein damit finanzieren möchten.
- Wenn Sie nicht bauen: Die Wohnungsbauprämie gibt es grundsätzlich nur, wenn das Geld ins Wohnen fließt; wer vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, darf nach 7 Jahren einmal frei verfügen.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 2 WoPG
In sechs, sieben Jahren soll es die eigene Wohnung sein. Lohnt es sich, schon jetzt dafür zu sparen, und ist ein Bausparvertrag dafür sinnvoll? Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, bei dem Sie zuerst Geld ansparen und danach einen Anspruch auf ein Darlehen für Wohnzwecke bekommen, das Bauspardarlehen. Ob er zu Ihnen passt, hängt weniger am Vertrag als an Ihrem Vorhaben: wann Sie das Geld brauchen, wofür, und ob der Staat beim Sparen dazugibt.
Was auf dieser Seite zu Kosten und Darlehen steht, folgt der Einschätzung der Verbraucherzentrale vom November 2025. Was zur Förderung steht, kommt direkt aus den Gesetzen, was zur Kündigung durch die Bausparkasse steht, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs.
Was ist ein Bausparvertrag, und wie funktioniert Bausparen?
Beim Bausparen legen Sie eine Bausparsumme fest und sparen zuerst einen Teil davon an. Ist der Vertrag zugeteilt, bekommen Sie Ihr Guthaben und ein Darlehen über den Rest der Summe, und zwar zu dem Zins, der beim Abschluss festgelegt wurde.
Alle, die bei einer Bausparkasse sparen, bilden dabei eine Gemeinschaft: Aus dem Geld, das die einen einzahlen, bekommen die anderen ihre Darlehen. Deshalb steht beim Abschluss noch nicht fest, wann Ihr Vertrag an der Reihe ist. Vom ersten Sparbeitrag bis zum abbezahlten Darlehen sind es vier Schritte.
1. Bausparsumme festlegen und ansparen
Beim Abschluss legen Sie die Bausparsumme und damit die Bedingungen fest, auch den Zins für das spätere Darlehen. Danach zahlen Sie regelmäßig ein.
2. Zuteilung abwarten
Erfüllt Ihr Vertrag die vereinbarten Voraussetzungen, teilt die Bausparkasse ihn zu. Dann stehen Guthaben und Darlehen für Sie bereit.
3. Darlehen abrufen
Das Bauspardarlehen ist die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben. Sie setzen es fürs Wohnen ein, etwa für Kauf, Bau, Modernisierung oder die Ablösung eines Baukredits.
4. Zurückzahlen
Ein Bauspardarlehen wird meist schneller getilgt als ein üblicher Baukredit, die Monatsrate ist dafür höher. Früher zurückzahlen, ganz oder in Teilen, können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung, also ohne Ausgleich für die Bausparkasse.
Was bedeutet zuteilungsreif?
Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, die sein Tarif für die Zuteilung festlegt. Mit der Zuteilung stellt die Bausparkasse Ihr Guthaben und das Bauspardarlehen bereit.
Welche Voraussetzungen das sind, steht in den Vertragsbedingungen Ihres Tarifs, den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge: wie viel auf dem Bausparkonto liegen muss, wie lange Sie eingezahlt haben müssen, und eine Bewertungszahl. Die Bewertungszahl ist die Kennzahl, mit der die Bausparkasse steuert, wann welcher Vertrag zugeteilt wird.
Bis zur Zuteilung ist der Zuteilungstermin eine Schätzung, weil er davon abhängt, wie viele Bausparerinnen und Bausparer gleichzeitig ihr Darlehen wollen. Sind es viele, zum Beispiel weil die Zinsen steigen, kann sich die Zuteilung nach hinten verschieben.
Rechtsgrundlage: § 1 Absatz 5 BauSparkG
Für wen lohnt sich ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, wenn Sie in einigen Jahren ein Vorhaben rund ums Wohnen planen und schon heute wissen wollen, zu welchem Zins Sie dann ein Darlehen bekommen. In der Sparphase rechnet er sich vor allem dann, wenn der Staat dazugibt. Und ohne Eigenkapital? Ein Bausparvertrag ersetzt kein Eigenkapital, aber das Guthaben, das Sie ansparen, ist eigenes Geld für Ihre spätere Finanzierung.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 2 WoPG
Ein Vorhaben in einigen Jahren
Sie wollen in einigen Jahren kaufen, bauen oder modernisieren und den Darlehenszins eines Bausparvertrags schon jetzt festlegen. Ob sich das gelohnt hat, zeigt sich erst im Rückblick, wenn klar ist, wo die Zinsen dann stehen.
Anspruch auf staatliche Förderung
Sie bekommen Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage. Mit dieser Förderung kann ein Bausparvertrag schon in der Sparphase etwas bringen.
Eine kleinere Summe, etwa für eine Sanierung
Sie brauchen eher einen überschaubaren Betrag, zum Beispiel für einen Umbau. Beim Bauspardarlehen spielt die Höhe des Kredits keine Rolle, solange das Geld ins Wohnen fließt.
Abschluss vor dem 25. Geburtstag
Wer einen Bausparvertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, darf nach 7 Jahren einmal auch ohne Bauvorhaben über das Geld verfügen und behält die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Sparjahre.
Wann lohnt sich ein Bausparvertrag nicht? Die Nachteile
Ein Bausparvertrag ist kein Sparprodukt, das sich allein über die Zinsen rechnet. Wer nur Geld anlegen, kurzfristig darauf zugreifen oder eine ganze Immobilie damit finanzieren will, ist mit einem anderen Weg meist besser bedient.
Wenn Sie nur rentabel sparen wollen: Ohne Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmer-Sparzulage ist die Sparphase als Geldanlage meist ein Minus, weil die Abschlussgebühr den Zinsertrag übersteigt. Der Vorteil des Vertrags liegt im Darlehen, nicht im Guthaben.
Wenn Sie kurzfristig an Ihr Geld müssen: Bausparen ist auf Jahre angelegt. Vor der Zuteilung kommen Sie nur nach den Bedingungen Ihres Tarifs an das Guthaben, und wer es nicht fürs Wohnen verwendet, kann die Förderung verlieren.
Wenn eine ganze Immobilie über Bausparen laufen soll: Weil ein Bauspardarlehen schnell getilgt wird, wäre die Monatsrate für einen ganzen Kauf meist zu hoch. Sinnvoller ist dann ein Baukredit, zu dem ein Bausparvertrag als ein Baustein dazukommen kann.
Ihren Bausparvertrag gemeinsam einordnen
Ob ein Bausparvertrag zu Ihrem Vorhaben passt, hängt an Zeitpunkt, Betrag und Förderung. Im Termin rechnen wir gemeinsam durch, wie viel Sie ansparen, welche Förderung infrage kommt und wie ein Bauspardarlehen zu Ihrer Finanzierung passt. Den Termin wählen Sie online, beraten werden Sie in Ihrer Filiale.
Was zahlt der Staat dazu? Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage
Für Bausparbeiträge gibt es zwei Förderungen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf den Vertrag zahlt, also Geld, das sie oder er für Sie anlegt. Beide hängen an Einkommensgrenzen, und für dieselben Beiträge gibt es nur eine von beiden.
| Wohnungsbauprämie | Arbeitnehmer-Sparzulage | |
|---|---|---|
| Wer sie bekommt | ab dem 16. Geburtstag, steuerpflichtig in Deutschland | Beschäftigte, für die ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag zahlt |
| Höhe | 10 Prozent der Einzahlungen | 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen |
| Gefördert werden höchstens | 700 Euro im Jahr; für Ehepaare und Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Steuer veranlagt werden, zusammen 1.400 Euro | 470 Euro im Jahr |
| Grenze für das zu versteuernde Einkommen, wie es im Steuerbescheid steht, nicht das Bruttogehalt | 35.000 Euro, gemeinsam veranlagt 70.000 Euro | 40.000 Euro, gemeinsam veranlagt 80.000 Euro |
| Was dazugehört | mindestens 50 Euro Einzahlung im Jahr; das Geld fließt in den Wohnungsbau | Auszahlung erst nach 7 Jahren oder mit der Zuteilung |
| Wo Sie sie beantragen | bei der Bausparkasse, bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr | beim Finanzamt |
Gerechnet heißt das: höchstens 70 Euro Wohnungsbauprämie im Jahr, gemeinsam veranlagt 140 Euro, und höchstens 42,30 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
Rechtsgrundlage: §§ 1 bis 4 WoPG, §§ 13 und 14 5. VermBG
Was kostet ein Bausparvertrag?
Was ein Bausparvertrag kostet, legt sein Tarif fest: vor allem die Abschlussgebühr zum Start, dazu der Zins auf Ihr Guthaben und der Zins für das spätere Darlehen. Unsere Bausparverträge kommen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall; welche es gibt, steht auf unserer Seite zum Bausparvertrag, und die Zahlen für Ihren Vertrag rechnen wir im Termin mit Ihnen durch.
Abschlussgebühr
Sie fällt beim Abschluss an und richtet sich nach der Bausparsumme. Wie hoch sie ist, hängt vom Tarif ab.
Zins auf das Guthaben
Der Guthabenzins bestimmt, was Ihr Erspartes im Bausparvertrag in der Sparphase bringt. Wie hoch er ist, steht im Tarif.
Zins für das Darlehen
Er steht schon beim Abschluss fest und gilt, wenn Sie das Bauspardarlehen abrufen. Ob er dann günstig ist, hängt davon ab, wo die Zinsen zu diesem Zeitpunkt stehen.
Was passiert, wenn Sie am Ende gar nicht bauen?
Wenn Sie am Ende nicht bauen, können Sie sich das Guthaben Ihres Bausparvertrags nach der Zuteilung auszahlen lassen. Die Wohnungsbauprämie gibt es dafür aber grundsätzlich nur, wenn das Geld in den Wohnungsbau fließt.
Bevor Sie sich das Guthaben auszahlen lassen, lohnt der Blick darauf, wofür das Bauspardarlehen außer Bauen und Kaufen noch verwendet werden darf.
Wenn Sie modernisieren oder einen bestehenden Baukredit zurückzahlen möchten: Auch das zählt als Verwendung fürs Wohnen, ebenso die Modernisierung einer Mietwohnung. Deshalb prüfen wir mit Ihnen, bevor Sie das Guthaben auszahlen lassen, ob eine Modernisierung infrage kommt oder ob Sie damit einen bestehenden Baukredit zurückzahlen können.
Wenn jemand in Ihrer Familie baut: Ob und unter welchen Bedingungen Sie den Vertrag an Angehörige übertragen können, regeln die Bedingungen Ihres Tarifs. Verwenden Ihre Angehörigen das Geld unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau, bleibt Ihnen die Wohnungsbauprämie.
Wenn Sie das Guthaben frei verwenden: Dann entfällt die Wohnungsbauprämie. Sie bleibt für die letzten 7 Sparjahre in drei Fällen. Erstens: Sie haben den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen und verfügen frühestens 7 Jahre danach darüber; das geht für jede Person nur einmal. Zweitens: Nach dem Vertragsabschluss ist die Person gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden, mit der Sie als Ehe- oder Lebenspartnerin oder -partner nicht dauernd getrennt leben, oder Sie selbst sind völlig erwerbsunfähig geworden. Drittens: Sie sind nach dem Vertragsabschluss arbeitslos geworden, seit mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung, und sind es noch, wenn Sie über das Geld verfügen. Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage zählt die Zeit: Sind seit dem Abschluss 7 Jahre vergangen, bleibt sie Ihnen auch ohne Bauvorhaben. Vorher bleibt sie grundsätzlich nur, wenn das Geld ins Wohnen fließt.
Rechtsgrundlage: § 2 Absätze 2 und 3 WoPG, § 13 Absatz 5 5. VermBG, § 1 Absatz 3 BauSparkG
Was Sie jetzt für sich klären können: ob Ihr Vorhaben in einigen Jahren ansteht, ob Ihnen eine Förderung zusteht und welcher Betrag Ihnen dafür fehlt. Den Betrag rechnen Sie mit dem Finanzierungsrechner durch, alles Weitere sehen wir uns im Termin an.
Häufige Fragen zum Bausparvertrag
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Jens Piotrowski
Spezialist Baufinanzierung
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Telefon: 03831 6161-2228
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