- Schnell und einfach online
- Rechtssichere Geschäftsbeziehung erneuern
- Ggf. neue Kontopreise vereinbaren
Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung
Jetzt schnell und einfach online zustimmen
Als Genossenschaftsbank kennen Sie uns als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele Kunden begleiten wir seit vielen Jahren. Darüber freuen wir uns sehr. Klar, dass sich mit der Zeit die Bedingungen in der Geschäftsbeziehung manchmal verändern. Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Preisen und Sonderbedingungen die ausdrückliche Zustimmung von Kunden einholen müssen. Das vor dem Urteil rechtskonforme Vorgehen, wonach Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden nicht widersprechen, ist nicht mehr gültig. Wir bitten Sie deshalb nun um Ihre aktive Zustimmung, die Sie hier auch bequem online vornehmen können.
Was Sie tun müssen
Für unsere weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit müssen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen aktiv zustimmen. Sofern Sie bei uns ein Girokonto führen, ist auch Ihre Zustimmung für unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) notwendig.
Zustimmung erneuern
Warum ist Ihre Zustimmung wichtig?
Ihre Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen ist durch die Rechtsprechung vom 27.04.2021 Voraussetzung für unsere weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Daher: Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsinhalten der neuen Geschäftsbedingungen. Ein entsprechendes Schreiben hierzu haben Sie bereits von uns erhalten. Sollten Sie das Schreiben gerade nicht zur Hand haben, können Sie über folgenden Link unsere aktuellen AGB und Sonderbedingungen einsehen.
Neue Kontopreise
Sie führen ein privates Girokonto oder ein Geschäftskonto bei uns?
In diesem Fall stimmen Sie bitte auch den neuen Preisen zu, welche wir auf Grundlage unseres aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses (PLV) mit Ihnen vereinbaren.
- Unseren Privatkunden haben wir das PLV per ePostfach oder Brief zugestellt.
- Unseren Firmenkunden stellen wir die Dokumente im Zustimmungsprozess zur Verfügung.
Jetzt bequem online zustimmen
Antworten auf Ihre Fragen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbank Vorpommern eG auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kund:innen über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken brauchen daher jetzt von ihren Kund:innen eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 die beklagte Bank nach Maßgabe der in zweiter Instanz gestellten Anträge verurteilt und somit entschieden, dass die Klausel, wonach Banken von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, als unangemessen erklärt. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Mit dem Anschreiben, welches Sie von uns per Post erhalten haben, können Sie die Zustimmung auf dieser Webseite durchführen.
In dem Brief haben wir Ihnen den Zeitpunkt bekannt gegeben, ab wann die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte mit Ausnahme des Wechsels in die neuen Girokontomodelle nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden.
Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.