Das Wichtigste in Kürze
- Erst das Ziel, dann die Sparform: Was Ihr Kind in den nächsten Jahren braucht, gehört dorthin, wo Sie schnell herankommen; je weiter das Ziel weg ist, desto mehr Möglichkeiten kommen infrage.
- Das Geld gehört Ihrem Kind: Liegt es auf einem Konto auf seinen Namen, verwalten Sie es bis zum 18. Geburtstag, danach verfügt Ihr Kind allein darüber.
- Gesetzliche Einlagensicherung: Fällt eine Bank aus, schützt dieser gesetzliche Schutz das Guthaben auf den Konten Ihres Kindes in der Regel bis 100.000 Euro je Person und Bank.
- Drei Wege bei uns: Bei der Volksbank Vorpommern sparen Sie für Ihr Kind auf dem Kinder-Konto, dem SparKonto oder, für Ziele in vielen Jahren und mit schwankenden Kursen, im JuniorDepot.
Rechtsgrundlage: § 2 BGB, § 8 Einlagensicherungsgesetz