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Altersvorsorgedepot: Was ändert sich 2027 für Sie?

Förderung, Riester-Vertrag und Ihre Wahl im Überblick

  • Staatliche Zulagen ab 2027, mit Gesetzesquelle
  • Riester-Vertrag: bleiben, übertragen oder neu dazu
  • Depot mit oder ohne Garantie im Vergleich
  • Unverbindliche Warteliste schon vor dem Start
Eine Frau und ein Mann sitzen am Küchentisch und lesen gemeinsam einen Brief, er zeigt auf eine Stelle im Schreiben
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Zulagen ab 2027: Auf 1.800 Euro, die Sie im Jahr selbst einzahlen, legt der Staat 540 Euro Grundzulage dazu; eine Kinderzulage und ein einmaliger Bonus für junge Menschen können hinzukommen.
  • Ihr Riester-Vertrag darf weiterlaufen: Sie müssen nichts tun; ob ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein Altersvorsorgedepot zu Ihnen passt, hängt vor allem an den Jahren bis zur Auszahlung, an Ihren Kindern mit Kindergeld und an Ihrer Sparsumme.
  • Chance oder Garantie: Ein Altersvorsorgedepot hat keine Garantie, sein Wert kann steigen und fallen; beim Garantieprodukt sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens 80 oder 100 Prozent Ihrer Beiträge samt Zulagen da sind.

Rechtsgrundlage: § 84 EStG sowie § 1 AltZertG, jeweils in der Fassung ab 2027

Der Brief zum Riester-Vertrag liegt auf dem Küchentisch, und ab 2027 wird die private Altersvorsorge neu geregelt. Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag für die private Altersvorsorge, bei dem Sie auf eine Garantie verzichten, damit Ihr Geld chancenorientiert angelegt werden kann. Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, darf er weiterlaufen; neu abschließen lassen sich Riester-Verträge alter Art ab 2027 nicht mehr.

Was auf dieser Seite zu Zulagen, Riester-Verträgen und Auszahlung steht, folgt dem Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 und den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform. Wie viel Zulage auf Ihren eigenen Beitrag kommt, rechnen Sie im Rechner weiter unten aus.

Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot ab 2027?

Für jeden Euro, den Sie bis 360 Euro im Jahr einzahlen, gibt der Staat ab 2027 50 Cent dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Cent – zusammen höchstens 540 Euro im Jahr. Dieser Zuschuss heißt Grundzulage. Dazu können eine Kinderzulage, ein einmaliger Bonus für junge Menschen und ein Steuervorteil kommen.

Rechtsgrundlage: §§ 10a, 84, 85 und 86 EStG sowie § 1 AltZertG, jeweils in der Fassung ab 2027

Mindestbeitrag

Für ein Altersvorsorgedepot oder einen anderen geförderten Altersvorsorgevertrag gibt es ab 2027 Grund- und Kinderzulage, wenn Sie mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen. Gefördert werden Beiträge bis 1.800 Euro, einzahlen können Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr.

Kinderzulage

Ab 2027 legt der Staat für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, jeden Euro, den Sie in Ihren geförderten Altersvorsorgevertrag einzahlen, noch einmal dazu, höchstens 300 Euro je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es damit schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Bonus für junge Menschen

Wer zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt zur Grundzulage für die private Altersvorsorge einmalig 200 Euro zusätzlich.

Steuervorteil

Ab 2027 können Sie Ihre Beiträge zur geförderten Altersvorsorge bis 1.800 Euro plus Zulage in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben; das Finanzamt prüft selbst, ob das mehr bringt als die Zulage. Versteuert wird erst die Auszahlung im Alter, schreibt das Bundesfinanzministerium.

So könnte sich Ihr Altersvorsorgedepot entwickeln

Jetzt ganz einfach ausrechnen – mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner

Die Entwicklung Ihres Altersvorsorgedepots hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, welche Förderung für Sie drin ist – und wie sich Ihr Altersvorsorgedepot insgesamt entwickeln könnte.

Altersvorsorgedepot 2027: Müssen Riester-Sparerinnen und -Sparer wechseln?

Nein. Ein Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde, läuft mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Das ändert sich, wenn Sie selbst in die neue Förderung wechseln oder ab 2027 einen weiteren Vertrag abschließen.

„Muss ich wechseln?“ – das fragen uns Riester-Kundinnen und -Kunden in der Beratung zum Altersvorsorgedepot am häufigsten. Die Bundesregierung antwortet darauf ausdrücklich: Ihr Vertrag wird weder automatisch gekündigt noch umgewandelt, und Sie können ihn weiter besparen.

Wechseln Sie mit Ihrem Vertrag in die neue Förderung, erklären Sie das Ihrem Anbieter, also der Gesellschaft, bei der Ihr Riester-Vertrag läuft. Die Erklärung lässt sich nicht zurücknehmen, gilt für alle Ihre Riester-Verträge und wirkt ab dem Jahr, in dem sie beim Anbieter vorliegt. Sind Sie über Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin mitgefördert, gilt die neue Förderung für Sie auch dann, wenn sie für deren Vertrag gilt und Sie eine Zulage beantragen.

Rechtsgrundlage: § 52 Absatz 50a EStG

Ihren Riester-Vertrag gemeinsam ansehen

Bleiben, die Förderung wechseln oder übertragen: Welche Lage auf Sie zutrifft, sehen wir mit Ihren Vertragsunterlagen gemeinsam an – in Ihrer Filiale, am Telefon oder per Video.

Eine Beraterin spricht mit einem Paar an einem Beratungstisch in der Filiale

Bleiben, übertragen oder neu dazu: Welche Umstände sprechen wofür?

Welche Lage zu Ihnen passt, hängt vor allem an drei Dingen: wie viele Jahre bis zur Auszahlung bleiben, ob Sie Kinder mit Kindergeld haben und wie viel Sie im Jahr sparen. Diese Seite empfiehlt keinen Weg; sie zeigt, was in welcher Lage gilt.

Und wenn die Rente nicht mehr weit ist? Die Auszahlung aus einem neuen Vertrag beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit einer früher beginnenden gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Wie viele Jahre Sie bis dahin noch einzahlen, entscheidet mit, wie viel Förderung ein Wechsel überhaupt noch bringen kann.

Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag behalten wollen: Sie müssen nichts tun, Beiträge, Zulagen und Vertragsbedingungen bleiben wie vereinbart. Wollen Sie für Ihren Vertrag die neue Förderung – Zulagen, Mindestbeitrag und Steuerabzug nach den Regeln ab 2027 –, genügt eine Erklärung an Ihren Anbieter. Sie lässt sich nicht zurücknehmen und gilt für alle Ihre Riester-Verträge; Ihre Vertragsbedingungen bleiben.

Zum Vergleich die Regeln, die bis Ende 2026 gelten: Die bisherige Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr und wird gekürzt, wenn Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlen: 4 Prozent Ihrer Einnahmen aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen und nach oben begrenzt. Die bisherige Kinderzulage ist ein fester Betrag: 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro im Jahr. Die neuen Zulagen richten sich nach der Höhe Ihres Beitrags.

Wenn Sie in ein Depot ohne Garantie wechseln wollen: Ihr Riester-Guthaben kann in einen neuen Vertrag übertragen werden, es zieht also dorthin um, ohne dass Sie die bisherige Förderung zurückzahlen; Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können aber anfallen, schreibt das Bundesfinanzministerium. Ab dann gelten die Bedingungen des neuen Vertrags.

Wenn Sie noch keinen Vertrag haben oder zusätzlich sparen wollen: Ab 2027 schließen Sie ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt neu ab. Schließen Sie ab 2027 einen neuen Vertrag ab, gilt die neue Förderung für alle Ihre Verträge, auch für den bestehenden Riester-Vertrag. Gefördert werden höchstens zwei Verträge, die ab 2027 neu dazukommen.

Trifft keine Lage genau, gehen wir Ihre Unterlagen im Termin gemeinsam durch.

Rechtsgrundlage: § 52 Absatz 50a und § 82 Absatz 5 EStG sowie § 1 AltZertG; bisherige Regeln: § 84, § 85 und § 86 EStG

Hinweis

Diese Seite erklärt die gesetzlichen Regeln. Welche Vertragsart und welche Anlage zu Ihnen passen, hängt von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft ab – das klären wir im persönlichen Gespräch.

Welche Chancen und Risiken hat ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie?

Beim Altersvorsorgedepot ist weder ein Mindestkapital am Ende der Ansparzeit noch eine Mindestwertentwicklung vereinbart. Sein Wert kann deshalb steigen und fallen, und zu Beginn der Auszahlung kann weniger Geld da sein, als Sie und der Staat eingezahlt haben.

Der Verzicht auf die Garantie soll chancenorientierte Anlagen möglich machen. Eine Untergrenze bietet das Garantieprodukt: Dort sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge samt Zulagen da sind.

Dazwischen steht das Standarddepot, ein Altersvorsorgedepot mit gesetzlich festgelegtem Aufbau: Wer ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt zertifizieren lässt, muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen kooperierenden Anbieter. Seine Kosten sind begrenzt: Die Effektivkosten, also um wie viel die Kosten die Rendite bis zum Beginn der Auszahlung mindern, dürfen höchstens 1,0 Prozent betragen.

Rechtsgrundlage: § 1 Absätze 1, 1b und 3 und § 2a AltZertG

 AltersvorsorgedepotStandarddepotGarantieprodukt
Garantiekeinekeine80 oder 100 Prozent der Beiträge samt Zulagen zu Beginn der Auszahlung
Anlageje nach Angebot des Anbieterszwei vom Anbieter festgelegte Fonds, einer mit niedriger Risikoklasse (1 oder 2), einer mit höherer (3 bis 5) – die Risikoklasse ist die Einstufung des Fonds nach seiner Schwankung; wie Sie aufteilen, entscheiden Sie. Vor der Rente wird schrittweise umgeschichtet: fünf Jahre vorher höchstens 50 Prozent, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent im Fonds mit höherer Risikoklasse, sofern Sie nichts anderes vereinbarenje nach Vertrag

Rechtsgrundlage: § 1 AltZertG

Ab wann und wo können Sie das Altersvorsorgedepot abschließen?

Altersvorsorgedepots gibt es ab dem 1. Januar 2027, denn vorher wird kein Vertrag nach den neuen Regeln zertifiziert, also als förderfähig anerkannt. Bei uns können Sie sich schon jetzt unverbindlich auf die Warteliste setzen lassen und selbst entscheiden, ob wir Sie zeitnah beraten oder erst zum Produktstart Kontakt aufnehmen.

Was unser Altersvorsorgedepot im Einzelnen umfasst, steht auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.

Rechtsgrundlage: § 14 Absatz 7 AltZertG

Was Sie jetzt entscheiden können

Ihr Riester-Vertrag darf weiterlaufen, die neue Förderung ist eine Wahl, und ein Altersvorsorgedepot gibt es ab 2027. Welche Lage auf Sie zutrifft, sehen wir am besten mit Ihren Unterlagen: Einen Termin vereinbaren Sie in Ihrer Filiale, telefonisch oder per Video oder online über die Terminvereinbarung – dann rechnen wir gemeinsam mit Ihren Zahlen statt mit Beispielen.

Welche anderen Wege der Altersvorsorge es gibt, zeigt der Ratgeber Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Wer für ein Kind vorsorgen will, findet im Ratgeber Frühstart-Rente: Was Eltern wissen und tun müssen, was für Kinder künftig gelten soll.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das Guthaben ist vererbbar, die Erbinnen und Erben müssen dann aber die staatliche Förderung zurückzahlen. Ohne Abzüge geht es, wenn das Guthaben auf einen Altersvorsorgevertrag der Witwe oder des Witwers übertragen wird, das Paar nicht dauernd getrennt gelebt hat und in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnte. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod, außer es ist vereinbart, dass sie mindestens zehn oder zwanzig Jahre gezahlt wird.

Rechtsgrundlage: § 93 EStG und § 1 AltZertG

Wie viel muss ich für 1.000 Euro Rente im Monat einzahlen?

Eine feste Zahl gibt es dafür nicht. Wie hoch die Auszahlung wird, hängt an Ihren Beiträgen, den Zulagen, der Zahl der Jahre bis zur Rente, den Kosten und der Wertentwicklung, die niemand im Voraus kennt; der Rechner auf dieser Seite zeigt, wie sich diese Größen auswirken können.

Kann ich mir das Geld auf einmal auszahlen lassen?

In der Regel nicht. Ausgezahlt wird als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan mit monatlichen Beträgen aus dem Guthaben, der frühestens mit 85 Jahren endet; zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden. Ganz auf einmal geht es nur bei sehr kleinen Renten, die mit einer Einmalzahlung abgegolten werden können. Vor der Rente ist das geförderte Geld nur in Ausnahmen zugänglich, etwa für eine selbst genutzte Wohnung, sofern Ihr Vertrag das vorsieht.

Rechtsgrundlage: § 1 AltZertG

Kann ich später den Anbieter wechseln?

Ja, bis die Auszahlung beginnt. Sie können den Vertrag mit drei Monaten Frist zum Quartalsende kündigen und das Guthaben auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen lassen. In den ersten fünf Jahren darf der bisherige Anbieter dafür höchstens 150 Euro berechnen, danach ist der Wechsel für Sie dort kostenfrei; der neue Anbieter darf einmalig bis zu 150 Euro für die Verwaltung verlangen.

Rechtsgrundlage: § 1 AltZertG

Wer bekommt die Förderung?

Gefördert werden unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtinnen und Beamte, ab 2027 auch Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige unter 67 Jahren, die für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete können über ihren geförderten Ehepartner oder ihre geförderte Ehepartnerin mitgefördert werden; ihre Grundzulage beträgt dann höchstens 175 Euro im Jahr. Wer schon eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Rechtsgrundlage: § 10a und § 84 EStG

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