Unser Notar- und Grundbuchkostenrechner hilft Ihnen, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu ermitteln. So berechnen Sie einfach, welche Gebühren beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn Sie eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung bzw. Löschung eines Grundbucheintrags veranlassen möchten.
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Der Notar- und Grundbuchkostenrechner Ihrer Volksbank Vorpommern eG hilft Ihnen, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu ermitteln. So berechnen Sie einfach, welche Gebühren beim Grundbuchamt und Notar anfallen, wenn Sie eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung bzw. Löschung eines Grundbucheintrags veranlassen möchten.
Kaufnebenkosten Immobilie Rechner
Neben dem Betrag für den Hauskauf zählen die Nebenkosten zu den größten Ausgaben. Als Nebenkosten wird die Summe aus den Kosten für Notar, Grunderwerbssteuer und Grundbucheintrag, Makler oder Gutachter bezeichnet. Mit unserem Hauskauf Nebenkosten Rechner sind Sie vorab gut informiert, damit Ihre Finanzierung auf solidem Fundament steht.
Zusätzlich können Sie unseren VR Bank Rechner für die Gesamtkosten beim Immobilienkauf verwenden, wenn Sie sämtliche zu erwartenden Ausgaben ermitteln möchten. Mit der Berechnung können Sie Ihren Kreditrahmen festlegen und sich für ein Beratungsgespräch anmelden.
Nebenkosten beim Kauf Ihrer Immobilie
Ein Immobilienkauf ist eine große finanzielle Entscheidung. Neben dem Kaufpreis kommen in Deutschland weitere Nebenkosten hinzu. Dazu gehören Beträge für den aufgesuchten Notar, der Grundbucheintrag beim Grundbuchamt oder auch anfallende Maklerkosten. Durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten entstehen weitere Ausgaben.
Mit dem Tool Ihrer Volksbank Vorpommern eG können Sie die Nebenkosten berechnen. Tragen Sie zuerst beim Haus Nebenkosten Rechner alle notwendigen Angaben ein. Anschließend schätzt der Rechner die zu erwartenden Nebenkosten für Ihre Immobilie. Sie erhalten einen guten Überblick, in welcher Höhe sich die Gesamtkosten der Finanzierung am Ende belaufen.
Was ist in den Nebenkosten enthalten?
Als Hauskauf Nebenkosten werden Ausgaben bezeichnet, die zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie entstehen. Diese fallen unterschiedlich aus, weil beispielsweise nicht jeder Käufer einen Makler beauftragt oder ein eigenes Gutachten erstellt.
Die Kosten, die auf alle Erwerber von Immobilien in Deutschland zukommen, sind die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer. In der Regel betragen die Kosten für alle Nebenausgaben rund 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Dies dient zur Orientierung bei der Kreditaufnahme und der Bestimmung der Höhe des Eigenanteils.
Maklerprovision
Gerade in Großstädten ist das Angebot an Immobilien begrenzt. Ein beauftragter Makler hilft, für den zukünftigen Käufer geeignete Immobilien zu finden oder den Kaufprozess im Auftrag des Verkäufers zu leiten. Seit dem 23.12.2020 gilt das neue Gesetz hinsichtlich der Provisionshöhe in Deutschland. Die gesetzliche Neuregelung entlastet viele Käufer, weil nur noch 50 Prozent der vereinbarten Maklerprovision bezahlt werden muss.
Eine übliche Maklerprovision beträgt 7,14 %, welche zu je einer Hälfte vom Käufer (3,57 %) und Verkäufer (3,57 %) bezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Vereinbaren Makler und Verkäufer eine niedrigere Provision wie beispielsweise zwei Prozent des Kaufpreises, muss der Käufer ebenfalls maximal zwei Prozent zahlen.
Notarkosten
Immobilienkäufe sind immer notarpflichtig. Wird ein Kaufvertrag nicht notariell beglaubigt, ist er nichtig. Die Kosten für einen Notar variieren. Die Ausgaben hängen von der in Anspruch genommenen Dienstleistung ab. Im Allgemeinen sind Notargebühren in Höhe von 1 Prozent des Immobilienpreises anzusetzen.
Notaranderkonto für Ihren Immobilienkauf
Möchten Sie ein Notaranderkonto für die Zahlung nutzen, wird Ihnen Ihr Notar sein spezielles Treuhandkonto zur Verfügung stellen. Hierauf ist Ihr Geld sicher verwahrt und vor Missbrauch geschützt. Zur Einrichtung des Notaranderkontos fallen Gebühren an, welche von beiden Kaufparteien zu tragen sind. Durch das Gerichts- und Notarkostengesetz werden die Gebühren bestimmt.
Auflassungsvormerkung für den Immobilienkauf
Haben Sie ein passendes Objekt gefunden und mit dem Verkäufer alle Details besprochen, können Sie für das Objekt eine Auflassungsvormerkung eintragen. Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags erfolgt die Eintragung im Grundbuch, damit der bisherige Eigentümer die Immobilie an keinen zweiten Interessenten verkauft.
Hauskauf Nebenkosten Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer
Grundbucheintrag
Als Besitzer einer Immobilie werden Sie im Grundbuch eingetragen. Im Durchschnitt müssen Sie rund 1,5 Prozent der Kaufsumme einplanen. Ihr Notar erhält von dieser Summe circa zwei Drittel, ein Drittel sind tatsächliche Grundbuchkosten.
Die einzelnen Gebühren werden für unterschiedliche Vorgänge berechnet. Je nach Immobilienerwerb kommen Beträge für die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar zustande oder für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Gebühren für Wohn- und Wegerechte.
Grunderwerbssteuer
Zur Bemessung der Grunderwerbssteuer werden beim Immobilienkauf unterschiedliche Faktoren herangezogen. Dazu zählt der Wert des Grundstückes sowie der Wert der Gegenleistung. Als Grundstück werden alle fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gegenstände berücksichtigt. Insofern wird die Grunderwerbssteuer nicht nur auf den aktuellen Grundstückswert, sondern auf den Gesamtwert der Immobilie entrichtet.
Als Gegenleistung wird der Kaufpreis des Grundstückes, die Tauschleistung des Erwerbers (bei Tauschgeschäften) oder das Meistgebot in einem Zwangsvollstreckungsverfahren angesehen. Derzeit beträgt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Gegenleistung. Je nach Bundesland sind andere Steuersätze gültig.
Die Grunderwerbssteuer wird einige Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Für den staatlichen Anspruch ist es nicht entscheidend, wann der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wird oder die Übergabe stattfindet und die Grundbucheintragung vollzogen wird.
Eine Stundung der Grunderwerbssteuer beim Finanzamt ist grundsätzlich nicht möglich. Einige Finanzämter bieten eine verlängerte Zahlungsfrist an. Planen Sie deshalb die gesamten Grundsteuer Nebenkosten in die Kalkulation beim Hauskauf mit ein.
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